Sie planen eine orthopädische oder onkologische Rehabilitation in der Niederrhein Klinik? Hier finden Sie alle Informationen zur Antragstellung, Aufnahme, Checkliste und Vorbereitung Ihres Aufenthalts.

Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme

Der nächste Schritt nach der Akutbehandlung

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Rehabilitation sind unter anderem:

  • Krankheitsbedingte Einschränkungen beeinträchtigen die Lebensqualität oder die Teilhabe am sozialen bzw. beruflichen Leben.
  • Durch eine Rehabilitation besteht die Aussicht auf eine spürbare Verbesserung der Beschwerden und der körperlichen Leistungsfähigkeit.
  • Eine ausreichende Belastbarkeit und Mobilität zur aktiven Teilnahme an der Rehabilitationsmaßnahme ist vorhanden.
Das Bild zeigt eine an Krebs erkrankte Frau bei der Theraphie.

Onkologische Reha

Die onkologische Rehabilitation unterstützt Patientinnen und Patienten nach einer Krebserkrankung dabei, Körper und Seele nach der Behandlung wieder zu stärken. Mögliche Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation:

  • Nach einer Operation, Strahlen- oder Chemotherapie
  • Bei körperlicher Schwäche, Erschöpfung oder Schmerzen
  • Bei Einschränkungen im Alltag oder Berufsleben
  • Zur Stabilisierung der körperlichen und seelischen Gesundheit
  • Zur Unterstützung auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben

Zur Onkologischen Reha

Orthopädische Reha

Die orthopädische Rehabilitation unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, nach Operationen, Verletzungen oder Erkrankungen ihre Beweglichkeit und Lebensqualität wieder zu verbessern. Mögliche Voraussetzungen für eine orthopädische Rehabilitation:

  • Erkrankungen der Gelenke und Knochen, z. B. Arthrose, Rheuma, Osteoporose
  • Nachsorge nach einer Operation wie eine Hüft-OP, Schulter-OP oder einem Eingriff am Kniegelenk
  • Therapie nach Gelenkersatz, z.B. Hüftprothese, Schulterprothese und Knieprothese
  • Medizinische Rehabilitation nach Wirbelsäulen-Operationen
  • Reha nach Amputations-Operationen
  • Heilverfahren zur Weiterbehandlung von Unfallfolgen

Zur Orthopädischen Reha

Reha beantragen

Antragstellung und Wunschklinik

Der Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt gestellt. Gerne unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld mit wichtigen Informationen rund um die Antragstellung. Wichtige Informationen zur Beantragung Ihrer Rehabilitation:

  • Der Antrag kann über die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder andere Kostenträger erfolgen.
  • Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt unterstützt Sie bei der medizinischen Begründung des Reha-Bedarfs.
  • Nach Krankenhausaufenthalten kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) häufig direkt durch den Sozialdienst des Krankenhauses organisiert werden.
  • Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts können Sie die Niederrhein Klinik als bevorzugte Reha-Klinik angeben.
  • Nach Bewilligung der Maßnahme erhalten Sie alle weiteren Informationen zu Ihrem Aufenthalt und Ihrer Anreise direkt von uns.

Bei Fragen rund um die Antragstellung oder den Ablauf Ihrer Rehabilitation stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Privatpatienten

Informationen für

Die private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die zusätzlich Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Niederrhein Klinik ist so eine Krankenanstalt. Daraus ergeben sich für privat Krankenversicherte und Zusatzversicherte einige Besonderheiten.

Der schriftliche Antrag auf Kostenübernahme an die private Krankenversicherung muss bereits während des Aufenthaltes im Krankenhaus gestellt werden. Ohne eine vorherige schriftliche Zusage der Versicherung besteht auch für eine notwendige stationäre Behandlung keine Leistungspflicht der Versicherung. Aus dem Bericht des einweisenden Arztes müssen sich für einen Gutachter der Versicherung die Notwendigkeit stationärer Behandlung und die Gründe dafür ergeben, dass die Behandlung nicht ambulant erfolgen kann. Sollte die Versicherung der stationären Behandlung nicht zustimmen, so muss die Klinik Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung stellen.

Häufige Fragen zur Rehabilitation

Schnell im Überblick

Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

In der Regel erfolgt die Beantragung einer Rehabilitation gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt. Je nach persönlicher Situation wird der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger eingereicht. Hier finden Sie den Rückantwortbogen zum Download.

Welche Rehaform ist für mich geeignet?

Ob eine ambulante oder stationäre Rehabilitation für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Mobilität, Ihrer häuslichen Situation und dem Umfang der benötigten Betreuung ab. Wir beraten Sie gerne individuell zur für Sie passenden Rehaform.

Ist eine ambulante Rehabilitation möglich?

Je nach medizinischer Voraussetzung und persönlicher Situation kann auch eine ambulante Rehabilitation infrage kommen. Wir beraten Sie gerne individuell zu den passenden Angeboten.

Wer übernimmt die Kosten der Rehabilitation?

Es gibt unterschiedliche Kostenträger, die gesetzliche Krankenkasse, die private Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Beihilfestelle. Sie können Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 

Bei onkologischen Patienten ist in vielen Fällen die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW zuständig. Sie organisiert im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung die onkologische Rehabilitation für Versicherte mit Wohnsitz in NRW.

Kontakt:
02161 979 122

Kann ich die Niederrhein Klinik als Wunschklinik wählen?

Ja. Im Rahmen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts haben Sie die Möglichkeit, die Niederrhein Klinik als bevorzugte Reha-Klinik anzugeben. Hier finden Sie den Antrag.

 

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Anschlussheilbehandlung ist eine spezielle Form der Rehabilitation, die direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, beispielsweise nach einer Gelenk- oder Wirbelsäulenoperation, beginnt. Das Ziel besteht darin, die Genesung frühzeitig zu unterstützen und die Mobilität wiederherzustellen.

Wann beginnt eine Anschlussheilbehandlung?

In der Regel beginnt die AHB innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die genaue Planung erfolgt in Absprache mit dem behandelnden Krankenhaus und dem Sozialdienst.

Was sollte ich zur Rehabilitation mitbringen?

Für Ihren Aufenthalt empfehlen wir bequeme Kleidung, Sportschuhe, persönliche Hygieneartikel, notwendige Medikamente sowie relevante medizinische Unterlagen: 

  • Kopie der Krankenhaus- und Befundberichte des Hausarztes
  • aktuelle Röntgenbilder und Befunde (falls vorhanden)
  • Versicherungskarte
  • Kopie bzw. Nachweis über bereits entrichtete Zuzahlungsbeträge
  • Marcumar-Ausweis (falls vorhanden)
  • Berichte über frühere Rehabilitation
  • Diabetikertagebuch (falls vorhanden)
  • Blutdruckbuch und Blutdruckgerät zur Selbstmessung (falls vorhanden)
  • Blutzuckermessgerät (falls vorhanden)
  • Allergiepass (falls vorhanden)
  • sämtliche Medikamente, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf einnehmen (mit Originalpackung)
  • eigenes Inhaliergerät (falls vorhanden)
  • Falls Sie sauerstoffpflichtig sind, bitten wir dringend um Information.

Außerdem sollten Sie mitbringen:

  • Rollator (falls benötigt und vorhanden)
  • wetterfeste Kleidung
  • Sportbekleidung für den Innen- und Außenbereich
  • Badebekleidung und Badeschuhe
  • Bademantel
  • Haartrockner
  • Hallenturnschuhe (müssen keine helle Sohle haben)
  • Körperpflegemittel (Rasierapparat nicht vergessen)
  • festes Schuhwerk
  • Wecker
  • Thermoskanne für Tee

Bitte beachten Sie das maximale Gewicht pro Gepäckstück von 15 kg. Hier finden Sie auch eine Checkliste zum Download.

Kann ich auch als Privatpatientin oder Privatpatient aufgenommen werden?

Ja, auch Privatpatientinnen und Privatpatienten können in der Niederrhein-Klinik behandelt werden. Wir informieren Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Kostenträgern übernommen. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Antragstellung und Kostenübernahme.

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