Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen in Lieferketten. 

Die St. Augustinus Gruppe hat in der Abteilung Recht und Compliance eine interne Meldestelle nach dem LkSG eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht allen hinweisgebenden Personen zur Verfügung, die auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 LkSG aufmerksam machen möchten, welche durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der St. Augustinus Gruppe oder eines ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstanden sind. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Hinweisgeber können die Meldestelle jederzeit über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:

lieferkettenmeldung@ak-neuss.de

Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung der St. Augustinus Gruppe zum Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.

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Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung der St. Augustinus Gruppe zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG.

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Berichte nach dem LkSG

Hier finden Sie ab dem 1. Quartal 2024 die jährlichen Berichte über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten.