Christoph Schneider, Leiter Physiotherapie
Niederrhein Klinik
Rehabilitationssport und Funktionstraining ergänzen die medizinische Rehabilitation. Ziel bei dieser Art der Reha ist es, mithilfe von Sport die gesundheitliche Verfassung des Körpers nach einer Erkrankung oder einem Unfall wiederherzustellen. Üblicherweise verordnen eine Ärztin oder ein Arzt den Rehasport, während die Krankenkassen in der Regel die Kosten tragen.
Beim Rehasport stehen Sie als Patientinnen und Patienten im Fokus. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter motivieren die Rehasportler und -sportlerinnen beim Training und auch im Anschluss an die Rehabilitation dazu, weiterhin auf ihre Gesundheit zu achten und Sport zu treiben.
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist laut Definition eine Art von Gruppentraining, das qualifizierte Übungsleiter oder -leiterinnen betreuen. Die Übungseinheiten richten sich an Menschen, die von einer (körperlichen) Einschränkung oder Behinderung bedroht oder betroffen sind. Ziel des Rehasports ist es, Betroffene mittel- oder langfristig wieder in das Arbeits- und Alltagsleben einzugliedern.
Eine Voraussetzung, um am Rehasport teilzunehmen, ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung. Sie gibt an, wie viele Übungseinheiten über wie viele Wochen oder Monate Ihnen als Rehasportler bzw. als Rehasportlerin zustehen. Für die Verordnung zur Teilnahme am Rehasport erhalten Sie das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Ist der Sport als Reha-Maßnahme bewilligt, können Sie sich einen geeigneten Anbieter suchen und mit dem Gruppentraining beginnen.
Der Arzt oder die Ärztin können Rehasport bei einer Vielzahl von Erkrankungen verordnen. Das Angebot richtet sich beispielsweise auch an Menschen, die aufgrund einer chronischen Krankheit Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen. Mit geeigneten Übungen helfen die Therapeuten und Therapeutinnen der St. Augustinus Gruppe den Rehasportlern und -sportlerinnen dabei, die körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und zu erhalten.
Schmerzen im Lenden- und Kreuzbeinbereich gehören zu den häufigsten Beschwerden. Verschwinden die Rückenschmerzen nicht innerhalb weniger Wochen von selbst oder lassen die Schmerzen deutlich nach, liegt ein chronisches Leiden vor. Zu den chronischen Beschwerden der Wirbelsäule gehören z. B. der Bandscheibenvorfall, die Spinalkanalstenose oder die Spondylolyse.
Onkologische Erkrankungen umfassen gut- und bösartige Erkrankungen des Blutes, der Lymphknoten sowie bösartige Tumore. Betroffene Körperregionen können unter anderem das Zentrale Nervensystem, die Schilddrüse, die Luge, der Magen-Darm-Trakt oder die Geschlechtsorgane sein. Nach einer Krebserkrankung soll die onkologische Reha dabei helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu mildern.
Die Hüft- oder Kniearthrose ist eine degenerative Erkrankung des Hüft- bzw. des Kniegelenks. Oft entsteht die Krankheit schleichend, und erst, wenn die Knorpelschicht des Gelenks stark geschädigt ist, treten erste Symptome auf. Kann die Arthrose nur noch mithilfe eines operativen Verfahrens behandelt werden, besteht für die Patientin oder den Patienten die Möglichkeit sich in der Anschlussrehabilitation zu erholen und die eigene Beweglichkeit wiederherzustellen.
Nach einer Gelenkoperation stehen die Nachbehandlung und die Verbesserung der Gelenkmobilität sowie der betroffenen Muskeln im Fokus. Patientinnen und Patienten werden bei der Wiederherstellung ihrer Geh- und Stehfähigkeit unterstützt und gefördert. Auch die körperliche Belastbarkeit wird durch postoperatives Training von Herz- und Kreislauf bzw. Ausdauertraining verbessert.
Zum Rehasport gehört auch die Nachbehandlung von Knochenbrüchen. Diese richtet sich nach der aktuellen Wundheilungsphase sowie nach den individuellen Beschwerden der Patientin oder des Patienten. Mit gezielten Übungen wird an der Belastbarkeit und Mobilität der vom Knochen betroffenen Körperregion gearbeitet.
Reha-Maßnahmen wie Sport werden auch bei der neurologischen Reha empfohlen. Hier werden Patientinnen und Patienten mit Störungen des Nervensystems dabei unterstützt, Folgeschäden zu beheben bzw. zu lindern und ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität wiederherzustellen. Die Reha-Maßnahmen finden beispielsweise bei Parkinson, Multipler Sklerose und Schlaganfällen Anwendung.
Im Rahmen der Reha-Maßnahmen werden mithilfe von Sport Kraft und Ausdauer gestärkt sowie die Koordination und Flexibilität verbessert. Außerdem dient der Rehasport auch der Stärkung des Selbstbewusstseins von Menschen mit Behinderung oder von einer Einschränkung bedrohten Menschen.
Auch nach der Maßnahme, die 18 bis 36 Monate dauern kann, sollten die Teilnehmenden motiviert werden die erlernten Übungen selbst durchzuführen. Die übergeordneten Ziele des Rehasports sind die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, die Wiedereingliederung ins Berufsleben sowie die Heranführung der Betroffenen an eine dauerhaft gesunde Lebensweise mit regelmäßiger sportlicher Aktivität.
Patientinnen und Patienten, die nach einer Erkrankung Rehasport machen möchten, finden bei der St. Augustinus Gruppe die richtigen Ansprechpartner. In den Einrichtungen der Savita in Neuss, Korschenbroich und Mönchengladbach erwarten Rehasportler und -sportlerinnen engagierte Übungsleiter und -leiterinnen, die ihnen mit krankengymnastischen Übungen, Gerätetraining und mehr unterstützend zur Seite stehen. Gerätetraining und Begleitung durch erfahrene Therapeutinnen und Therapeuten werden Ihnen auch in der Niederrhein Klinik in Korschenbroich angeboten. Regelmäßiges gezieltes Training kann Ihnen helfen, alltägliche Schmerzen zu lindern und mehr Lebensqualität und Gesundheit zu erlangen.
Christoph Schneider, Leiter Physiotherapie
Niederrhein Klinik
Welche Übungen zur Behandlung von Erkrankungen im Rahmen von Rehasport eingesetzt werden, richtet sich nach der genauen Diagnose sowie der gesundheitlichen Einschränkung der Patientinnen und Patienten. Während beim allgemeinen Rehabilitationssport vor allem Ausdauer, Kraft und Koordination gefördert werden, behandelt Funktionstraining gezielt bestimmte Körperregionen.
Zu den Leistungen im Rehasport gehören unter anderem Übungen aus dem Bereich der Gymnastik, der Leichtathletik und dem Schwimmen. Rehasportler und -sportlerinnen können aber beispielsweise auch an Bewegungsspielen in Gruppen teilnehmen. Alle Übungen werden durch qualifizierte Übungsleiter und -leiterinnen überwacht. Beim Rehasport üblich ist eine ärztliche Verordnung von etwa 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Wenn Betroffene die Voraussetzungen für den Rehasport erfüllen, haben sie stets Anspruch auf ein kostenfreies Gruppentraining.
Funktionstraining behandelt gezielt und möglichst sanft bestimmte Körperpartien und organische Erkrankungen, beispielsweise bei rheumatischen Krankheiten. Zu den Leistungen des Funktionstrainings gehören Gruppentrainings mit Übungen aus der Gymnastik und Ergotherapie. Dafür können Ärztinnen und Ärzte etwa eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von zwölf Monaten verordnen. Auch mit gezieltem Gerätetraining können Rehasportler und -sportlerinnen die Behandlung einzelner Körperregionen unterstützen.
FAQ
Anspruch auf Rehasport haben Menschen, die von einer Einschränkung oder einer Behinderung bedroht oder betroffen sind. Die Kosten werden dabei bis zum Ende der Behandlung von den Kostenträgern bezahlt. Üblicherweise ist die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger beim Rehabilitationssport.
Der übliche Leistungsumfang des Rehasports beträgt in der Regel 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Ist eine weitere Behandlung notwendig, können zusätzliche Übungseinheiten verordnet werden.
Der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining liegt in der Art des Trainings. Während der Sport innerhalb der Reha-Maßnahme vor allem der Ausdauer, Kraft und Koordination dienen soll, behandelt Funktionstraining gezielt bestimmte Körperpartien.