
Welche Voraussetzungen müssen für eine ambulante Reha erfüllt sein?
Damit eine ambulante Reha durchgeführt werden kann, müssen allgemeine Voraussetzungen für eine Reha, wie ihre Notwendigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose gegeben sein. Hinzu kommen weitere Aspekte, die eine Rolle spielen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für eine ambulante Reha sind folgende:
- Der körperliche und psychische Gesundheitszustand sowie die körperliche Belastbarkeit müssen soweit stabil sein, dass keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht. Die Patientinnen und Patienten müssen in der Lage sein, sich allein oder mithilfe der Angehörigen selbstständig im Alltag zu bewegen.
- Eine ausreichende Mobilität muss gegeben sein, um die Anfahrt zur ambulanten Rehaklinik bewältigen zu können.
- Die ambulante Rehaklinik muss wohnortnah sein, damit eine tägliche Anfahrt möglich ist.
Die Maßnahmen einer ambulanten Reha werden vor allem bei chronischen Erkrankungen angewendet, da die Patientinnen und Patienten die Rehabilitationsmaßnahmen meist über einen langen Zeitraum benötigen und ihnen der Ablauf einer ambulanten Reha dennoch die Möglichkeit bietet, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Aber auch Patientinnen und Patienten mit anderen Erkrankungen können eine ambulante Reha in Anspruch nehmen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Das Team der St. Augustinus Gruppe verfolgt den Ansatz, dass die Nähe der Angehörigen die Genesung unterstützen kann. Aus diesem Grund bieten die Kliniken und Therapiezentren sowohl stationäre als auch ambulante Therapien an.
Bei Unsicherheit, ob ein stationärer oder ein ambulanter Aufenthalt in einer Rehaklinik sinnvoller ist, helfen Ihnen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dabei, die Situation einzuschätzen. Nach einer Operation oder einem Unfall kann auch eine ambulante Reha nach einem stationären Aufenthalt weitergeführt werden. Die anschließende Rehabilitation wird dann als ambulante Anschlussheilbehandlung durchgeführt.