Ambulante Reha

Zurück in den Alltag mit einer wohnortnahen Therapie

Je nach Verlauf oder Schwere benötigen Patientinnen und Patienten nach einem Unfall, einer OP oder bei chronischen Erkrankungen häufig längerfristige Unterstützung, um wieder fest im Leben stehen zu können. Besonders ambulante Rehamaßnahmen wie Physiotherapie oder Ergotherapie können über einen längeren Zeitraum nötig sein. Die Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Team kann dabei sowohl in Form von ambulanter als auch stationärer Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen. Geht es um Erkrankungen, die längerfristig behandelt werden müssen, fällt die Entscheidung häufig auf die ambulante Reha. Sie ermöglicht es den Betroffenen, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und gleichzeitig von einer Behandlung mit einem individuellen Therapieplan für die Rehabilitationsmaßnahme zu profitieren.

Die ambulanten Rehakliniken der St. Augustinus Gruppe verfolgen das Konzept, dass die Nähe zu den Liebsten zur Genesung der Patientinnen und Patienten beiträgt. Daher bieten wir während der Reha ambulante Therapien für die Behandlung verschiedener Krankheitsbilder aus unterschiedlichen Fachbereichen an, ohne dass ein stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik erforderlich ist. Dabei steht für die St. Augustinus Gruppe auch bei der ambulanten Rehabilitation das Wohl der Patientinnen und Patienten im Vordergrund. Unsere erfahrenen Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte begleiten die Betroffenen durch den gesamten Rehabilitationsprozess und sorgen dafür, dass der Tagesablauf der ambulanten Reha möglichst reibungslos verläuft.

Was ist eine ambulante Reha?

Eine ambulante Rehabilitation bezeichnet die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, bei denen die Patientinnen und Patienten während des Therapiezeitraums täglich oder mehrmals pro Woche für mehrere Stunden in der Klinik behandelt werden. Nach den Therapieeinheiten fahren sie am Abend wieder nach Hause. Patientinnen und Patienten können die Maßnahmen in einer wohnortnahen Einrichtung durchführen, was den Aufwand für tägliche Anfahrten minimiert und gleichzeitig den Heilungsprozess durch den Kontakt mit dem sozialen Umfeld unterstützt.

Der Tagesablauf einer ambulanten Reha ist also so strukturiert, dass die Patientinnen und Patienten während des Tages intensiv betreut werden, ohne über Nacht in der Klinik bleiben zu müssen. Die ambulanten Rehamaßnahmen dauern in der Regel vier bis sechs Stunden pro Tag und können je nach Bedarf auch mehrere Tage pro Woche stattfinden. Während dieser Zeit nehmen die Patientinnen und Patienten an speziell auf ihre Erkrankung und Bedürfnisse abgestimmten Therapieeinheiten teil.

Im Gegensatz zur stationären Reha, bei der die Betroffenen während des gesamten Behandlungszeitraums in der Klinik untergebracht sind, haben Patientinnen und Patienten bei der ambulanten Reha den Vorteil, dass sie nach den täglichen Therapieeinheiten zu ihren Angehörigen zurückkehren können, während sie gleichzeitig eine professionelle Behandlung erhalten. Durch die ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen können Patientinnen und Patienten ihre Selbstständigkeit und Beweglichkeit zurückgewinnen, ohne ihre gewohnte Umgebung dauerhaft verlassen zu müssen.

Die Qualität der Behandlungen in der Ambulanz steht der einer stationären Reha in nichts nach. Die Leistungen der ambulanten Reha umfassen neben den klassischen Therapieeinheiten auch regelmäßige ärztliche Begleitung und eine enge Zusammenarbeit mit den Therapeutinnen und Therapeuten, die den Behandlungsplan individuell anpassen. 

Ein Therapeut unterstützt einen Patienten beim Training in der ambulanten Reha.

Welche Erkrankungen behandelt die ambulante Reha?

Eine ambulante Reha kommt bei unterschiedlichen Erkrankungen zum Einsatz, die nach einer akuten Behandlung, Operation oder im Verlauf chronischer Krankheitsbilder eine weiterführende Rehabilitation erfordern. Patientinnen und Patienten, die eine ambulante Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation benötigen, weisen häufig Einschränkungen des Bewegungsapparats, des Nervensystems oder der körperlichen Leistungsfähigkeit auf. Entsprechend breit ist das medizinische Spektrum der ambulanten Rehamaßnahmen. Behandelt werden unter anderem orthopädische, neurologische, herz-kreislaufbedingte, onkologische, stoffwechselbedingte, pneumologische sowie psychosomatische Erkrankungen. 

Welche Erkrankungen im Rahmen der ambulanten Rehabilitation behandelt werden können, hängt dabei maßgeblich vom jeweiligen Krankheitsbild und dessen rehabilitativem Bedarf ab.

Orthopädische Erkrankungen

Orthopädische Erkrankungen betreffen den Stütz- und Bewegungsapparat und damit Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen sowie die Wirbelsäule. Sie können infolge von Verschleiß, Fehlstellungen, Verletzungen, Operationen oder chronischen Erkrankungen entstehen und führen häufig zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer verminderten Belastbarkeit im Alltag. In der ambulanten Rehabilitation werden orthopädische Krankheitsbilder regelmäßig behandelt, da gezielte Rehamaßnahmen die Wiederherstellung von Funktionen und die Förderung der Selbstständigkeit unterstützen.

Eine ambulante Reha findet häufig im Rahmen folgender Erkrankungen, Verletzungen und Operationen aus dem Bereich der Orthopädie statt:

  • Hüft-OP: Eine Hüftoperation wird notwendig, wenn es infolge von Fehlstellungen, Brüchen, fortgeschrittenem Gelenkverschleiß oder anhaltenden Schmerzen zu erheblichen Einschränkungen kommt. In der ambulanten Reha wird die Nachsorge einer Hüft-OP durch gezielte Therapien begleitet, mit dem Ziel, Mobilität und Muskelkraft wieder aufzubauen und Sicherheit im Umgang mit dem neuen Hüftgelenk zu gewinnen.
  • Halswirbelsäulensyndrom (HWS-Syndrom): Das HWS-Syndrom äußert sich durch Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule, der Schultern oder der Arme, häufig verursacht durch Verspannungen, Fehlhaltungen oder degenerative Veränderungen. Die ambulante Rehabilitation unterstützt Betroffene dabei, Schmerzen zu reduzieren, die Beweglichkeit zu verbessern und den Alltag wieder belastbarer zu gestalten.
  • Bandscheibenvorfall: Bei einem Bandscheibenvorfall kann es durch eine Vorwölbung oder einen Riss der Bandscheibe zu Druck auf umliegende Nerven kommen, was starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen verursacht. Ambulante Rehamaßnahmen zielen darauf ab, die Wirbelsäule zu stabilisieren, Muskulatur aufzubauen und die körperliche Belastbarkeit schrittweise zu erhöhen.
  • Rheuma: Entzündlich-rheumatische Erkrankungen gehen häufig mit Gelenkschmerzen, Steifheit oder Schwellungen einher und beeinträchtigen die Selbstständigkeit im Alltag. In der ambulanten Reha stehen die langfristige Erhaltung der Beweglichkeit sowie der Umgang mit der chronischen Erkrankung im Mittelpunkt.
  • Chronische Rückenschmerzen: Chronische Rückenschmerzen entstehen oft durch muskuläre Dysbalancen, Fehlbelastungen oder degenerative Veränderungen der Wirbelsäule. Die ambulante Rehabilitation kann helfen, Schmerzen zu lindern, die Muskulatur zu stärken und rückengerechtes Verhalten im Alltag zu fördern.
  • Arthrose und Osteoporose: Arthrose als Gelenkverschleißerkrankung und Osteoporose mit verminderter Knochendichte führen häufig zu Schmerzen und eingeschränkter Belastbarkeit. Im Rahmen der ambulanten Reha werden Patientinnen und Patienten dabei unterstützt, Beweglichkeit zu erhalten und die körperliche Leistungsfähigkeit zu stabilisieren.
  • Sportverletzungen: Verletzungen von Muskeln, Sehnen oder Bändern infolge sportlicher Belastung können eine gezielte ambulante Rehabilitationsmaßnahme erforderlich machen. Ziel ist es, die Funktion des Bewegungsapparats wiederherzustellen und eine sichere Rückkehr in den Alltag und die sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen.

Die ambulante Reha unterstützt Patientinnen und Patienten mit orthopädischen Erkrankungen durch eine Behandlung mit individuellen Therapieeinheiten und angepasstem Therapieplan, die sich am jeweiligen Krankheitsbild orientiert. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem:

  • Physiotherapie zur Mobilisation, Schmerzlinderung und Kräftigung
  • Ergotherapie, um Bewegungsabläufe zu verbessern und Alltagsfunktionen zu trainieren
  • Rehasport und gezielte Trainingstherapie zum Muskelaufbau und zur Steigerung der Belastbarkeit
  • ergänzende Maßnahmen wie medizinische Massagen oder Wassertherapie, sofern medizinisch sinnvoll

Durch diese aufeinander abgestimmten Leistungen der ambulanten orthopädischen Reha können Beschwerden gezielt behandelt, Operationen begleitet oder in manchen Fällen sogar vermieden werden, ohne dass ein längerer Aufenthalt außerhalb des gewohnten häuslichen Umfelds erforderlich ist.

Neurologische Erkrankungen

Neurologische Erkrankungen betreffen das zentrale oder periphere Nervensystem und können das Gehirn, das Rückenmark oder die Nervenbahnen einschließen. Sie führen häufig zu Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit, der Koordination, der Sprache oder der kognitiven Leistungsfähigkeit und wirken sich damit unmittelbar auf den Alltag der Betroffenen aus. In der ambulanten Rehabilitation sind gezielte Rehamaßnahmen darauf ausgerichtet, Funktionen zu stabilisieren, verlorengegangene Fähigkeiten teilweise zurückzugewinnen und den Umgang mit bleibenden Einschränkungen zu erleichtern.

Bei der ambulanten Reha werden häufig folgende Verletzungen und Erkrankungen aus dem Bereich der Neurologie behandelt:

  • Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall kommt es häufig zu Lähmungen, Sprachstörungen oder Einschränkungen der Koordination. Die ambulante neurologische Reha unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, motorische Fähigkeiten zu verbessern, alltägliche Bewegungsabläufe neu zu erlernen und die Selbstständigkeit schrittweise zu fördern.
  • Multiple Sklerose: Die chronische Erkrankung Multiple Sklerose betrifft das zentrale Nervensystem. Sie geht häufig mit Störungen des Bewegungsapparats einher, etwa durch Einschränkungen der motorischen Kontrolle. In der ambulanten Rehabilitation werden individuell angepasste Therapien eingesetzt, um die Mobilität zu erhalten, Symptome zu lindern und den Krankheitsverlauf bestmöglich zu begleiten.
  • Parkinson: Morbus Parkinson ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die sich unter anderem durch Bewegungsverlangsamung, Muskelsteifheit oder Gleichgewichtsstörungen äußert. Die ambulante Reha zielt darauf ab, Bewegungsabläufe zu stabilisieren, die körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und den Alltag besser bewältigen zu können.
  • Schädel-Hirn-Trauma: Nach einem Schädel-Hirn-Trauma können je nach Schweregrad motorische, kognitive oder emotionale Beeinträchtigungen auftreten. In der ambulanten Rehabilitation werden diese Folgen durch gezielte Therapieeinheiten aufgegriffen, um Funktionen zu verbessern und die Wiedereingliederung in den Alltag zu unterstützen.
  • Rückenmarksverletzungen: Verletzungen des Rückenmarks führen häufig zu sensomotorischen Ausfällen und Einschränkungen der Beweglichkeit. Die ambulante Reha begleitet Betroffene dabei, vorhandene Fähigkeiten zu trainieren, Kompensationsstrategien zu entwickeln und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.

Die ambulante neurologische Reha kombiniert verschiedene therapeutische Ansätze, die individuell auf das jeweilige Krankheitsbild und den Gesundheitszustand abgestimmt werden. Zum Einsatz kommen je nach Bedarf unter anderem Physiotherapie, Rehasport, Logopädie zur Behandlung von Sprach- oder Schluckstörungen sowie eine Ernährungsberatung. Darüber hinaus gehört die psychologische Unterstützung zur ambulanten Rehabilitation, da neurologische Erkrankungen häufig mit emotionalen und psychischen Belastungen einhergehen. Durch eine individuelle Therapie kann die ambulante Rehabilitation dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern und die Rückkehr in den Alltag bestmöglich zu unterstützen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen betreffen das Herz, die Blutgefäße sowie den gesamten Kreislauf und können die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erheblich einschränken. Häufig treten sie infolge von Durchblutungsstörungen, Gefäßverengungen oder nach operativen Eingriffen am Herzen auf. In der ambulanten Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten mit kardiologischen Erkrankungen dabei unterstützt, ihre Belastbarkeit schrittweise zu verbessern und den Umgang mit der Erkrankung im Alltag sicher zu gestalten.

Eine ambulanten Reha findet häufig nach folgenden Operationen und Erkrankungen statt:

  • Herzinfarkt: Bei einem Herzinfarkt verschließt sich ein Herzkranzgefäß, wodurch das Herz nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Nach dem akuten Ereignis trägt eine ambulante Anschlussheilbehandlung dazu bei, die körperliche Leistungsfähigkeit wieder aufzubauen und das Risiko weiterer kardiologischer Komplikationen zu reduzieren.
  • Herzoperationen: Nach operativen Eingriffen am Herzen, etwa nach Bypass- oder Klappenoperationen, unterstützt die ambulante Rehabilitation den Heilungsprozess. Ziel ist es, die Belastbarkeit kontrolliert zu steigern und Patientinnen und Patienten schrittweise wieder an körperliche Aktivität heranzuführen.
  • Bei der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK): Die pAVK ist eine Durchblutungsstörung der Extremitäten, die häufig mit Schmerzen und eingeschränkter Gehfähigkeit einhergeht. Im Rahmen der ambulanten Reha wird die Gehstrecke durch gezielte Trainings- und Therapieangebote verbessert und die Alltagsmobilität gefördert.

Die ambulante Reha bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen basiert auf einer individuellen Therapieplanung, die sich am Krankheitsverlauf, an möglichen Vorerkrankungen sowie an der körperlichen Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten orientiert. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stimmen die Therapieeinheiten sorgfältig ab, um eine sichere und langfristige Stabilisierung der Herz-Kreislauf-Funktion zu unterstützen.

Stoffwechselerkrankungen

Stoffwechselerkrankungen beeinflussen die Art und Weise, wie der Körper Nährstoffe verarbeitet, Energie bereitstellt und speichert. Sie wirken sich häufig auf das Gewicht, den Blutzuckerstoffwechsel sowie die allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit aus und gehen nicht selten mit Begleiterkrankungen einher. In der ambulanten Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten mit Stoffwechselerkrankungen dabei unterstützt, krankheitsbedingte Einschränkungen zu reduzieren und langfristig einen gesundheitsfördernden Lebensstil zu entwickeln.

Bei der ambulanten Reha werden häufig folgende Stoffwechselerkrankungen behandelt:

  • Diabetes mellitus (Typ 1 und Typ 2): Diabetes mellitus ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der der Blutzuckerspiegel dauerhaft erhöht ist. In der ambulanten Rehabilitation steht neben der Stabilisierung des Stoffwechsels auch der sichere Umgang mit der Erkrankung im Alltag im Fokus, etwa durch Schulungen, Bewegungstherapie und eine gezielte Anpassung der Lebensgewohnheiten.
  • Adipositas: Adipositas beschreibt starkes Übergewicht, das mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme und weitere Folgeerkrankungen verbunden ist. Die ambulante Reha unterstützt Betroffene dabei, ihre körperliche Belastbarkeit zu steigern, Bewegungsmangel entgegenzuwirken und nachhaltige Strategien zur Gewichtsreduktion zu entwickeln.

Die ambulante Rehabilitation bei Stoffwechselerkrankungen kombiniert verschiedene therapeutische Ansätze, die individuell auf die gesundheitliche Situation der Patientinnen und Patienten abgestimmt werden. Dazu zählen unter anderem eine Trainingstherapie sowie eine begleitende Ernährungsberatung, die darauf abzielt, langfristige Veränderungen im Alltag zu ermöglichen. Durch die wohnortnahe Durchführung der Rehamaßnahmen lassen sich therapeutische Inhalte gut in das persönliche Umfeld integrieren und langfristig umsetzen.

Lungenerkrankungen

Lungenerkrankungen betreffen die Atemwege und die Lungenfunktion und können die körperliche Belastbarkeit sowie die Lebensqualität deutlich einschränken. Atemnot, verminderte Leistungsfähigkeit und eine eingeschränkte Alltagsmobilität sind häufige Folgen. In der ambulanten Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten mit pneumologischen Erkrankungen dabei unterstützt, ihre Atmung zu stabilisieren und den Umgang mit der Erkrankung im Alltag zu verbessern.

Bei der ambulante Reha werden häufig folgende Lungenerkrankungen behandelt:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD): COPD ist eine fortschreitende Lungenerkrankung, die mit einer dauerhaften Verengung der Atemwege einhergeht. Die ambulante Reha zielt darauf ab, die körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, Atemnot zu reduzieren und Strategien für den Alltag zu vermitteln.
  • Asthma bronchiale: Asthma bronchiale ist eine chronische Erkrankung der Atemwege, die sich durch anfallsartige Atemnot äußert. In der ambulanten Rehabilitation lernen Betroffene, ihre Symptome besser zu kontrollieren, die Belastbarkeit zu steigern und den sicheren Umgang mit auslösenden Faktoren zu fördern.
  • Lungenfibrose: Bei einer Lungenfibrose kommt es zu einer fortschreitenden Verhärtung des Lungengewebes, wodurch der Gasaustausch eingeschränkt wird. Die ambulante Reha unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, mit der verminderten Lungenfunktion umzugehen und die Alltagsaktivität möglichst lange aufrechtzuerhalten.

Die ambulante Rehabilitation bei Lungenerkrankungen umfasst individuell abgestimmte Therapieeinheiten, die auf die jeweilige Atemwegs- und Belastungssituation ausgerichtet sind. Dazu gehören unter anderem Atemtherapie, Bewegungs- und Trainingstherapie sowie Schulungen zum krankheitsgerechten Verhalten im Alltag. Durch die wohnortnahe Durchführung der Rehamaßnahmen können die erlernten Inhalte direkt im häuslichen Umfeld umgesetzt und langfristig gefestigt werden.

Psychosomatische und psychiatrische Erkrankungen

Psychosomatische und psychiatrische Erkrankungen betreffen die seelische Gesundheit und wirken sich häufig auch auf den Körper, die Leistungsfähigkeit und den Alltag der Betroffenen aus. In der ambulanten Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten mit diesen Erkrankungen dabei unterstützt, Stabilität zurückzugewinnen und alltagsnahe Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

Bei der ambulanten Reha werden häufig folgende Erkrankungen aus den Fachbereichen der Psychiatrie und Psychosomatik behandelt:

  • Depressionen: Depressionen äußern sich unter anderem durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Interessenverlust und verminderte Belastbarkeit. Die ambulante Rehabilitation bietet strukturierte Unterstützung, um den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern und schrittweise wieder mehr Stabilität im Alltag zu erreichen.
  • Angststörungen: Angststörungen gehen häufig mit ausgeprägten Sorgen, körperlichen Angstsymptomen oder Vermeidungsverhalten einher. In der ambulanten Reha werden Betroffene dabei begleitet, angstauslösende Situationen besser zu bewältigen und Sicherheit im Alltag zurückzugewinnen.
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS): Eine PTBS kann nach belastenden oder traumatischen Erlebnissen auftreten und sich durch Flashbacks, Schlafstörungen oder emotionale Übererregung äußern. Die ambulante Rehabilitation unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, die Symptome zu stabilisieren und den Alltag wieder besser strukturieren zu können.

Die ambulante Rehabilitation kombiniert verschiedene therapeutische Angebote, die individuell auf die Situation der Betroffenen abgestimmt sind. Durch die wohnortnahe Durchführung der Rehamaßnahmen können die therapeutischen Inhalte eng mit dem persönlichen Umfeld verknüpft und nachhaltig im Alltag verankert werden.

Onkologische Erkrankungen

Onkologische Erkrankungen umfassen verschiedene Krebserkrankungen, die häufig mit intensiven medizinischen Behandlungen wie Operationen, Chemotherapien oder Strahlentherapien verbunden sind. Diese Therapien können den Körper und die psychische Belastbarkeit erheblich beanspruchen und wirken oft noch lange nach Abschluss der Akutbehandlung nach. In der ambulanten Rehabilitation steht daher insbesondere die Erholung und Nachsorge nach Krebsbehandlungen im Mittelpunkt.

Ein häufiges Krankheitsbild der Onkologie, bei dem eine ambulante Reha im Anschluss an die Akuttherapie sinnvoll sein kann, ist Brustkrebs. Nach operativen und medikamentösen Behandlungen unterstützen ambulante Rehamaßnahmen Patientinnen und Patienten dabei, körperliche Folgen zu lindern und begleiten die psychische Verarbeitung der Erkrankung.

Die ambulante Rehabilitation im onkologischen Bereich zielt darauf ab, die körperliche Belastbarkeit schrittweise wieder aufzubauen und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Einschränkungen zu erleichtern. Zum Einsatz kommen individuell abgestimmte Therapieeinheiten, darunter häufig Physiotherapie zur Förderung von Beweglichkeit und Kraft sowie Lymphdrainagen, etwa bei lymphatischen Beschwerden nach operativen Eingriffen. Ergänzend kann eine ambulante Reha zur psychischen Stabilisierung beitragen und den Wiedereinstieg in den Alltag in enger Anbindung an das gewohnte häusliche Umfeld erleichtern.

Überblick: Welche Therapieangebote bietet die ambulante Rehabilitation?

Physiotherapie als Teil ambulanter Rehamaßnahmen.

Patientinnen und Patienten in der ambulanten Rehabilitation weisen sehr unterschiedliche Krankheitsbilder und Beschwerden auf. Entsprechend breit ist das Therapieangebot angelegt. Im Rahmen der ambulanten Reha stehen verschiedene therapeutische und beratende Leistungen zur Verfügung, die je nach medizinischem Bedarf kombiniert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • Therapie für Bewegung und körperliche Aktivität: Physiotherapie und Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie, Wassertherapie, Rehasport
  • Therapie für körperliche und geistige Fähigkeiten: Ergotherapie (Alltagsbewältigung, Feinmotorik), Logopädie (Sprachtherapie), Neuropsychologie (bei neurologischen Erkrankungen)
  • Unterstützende Maßnahmen: Physikalische Therapie (medizinische Massagen, Elektrotherapie, Wärme-/Kältetherapie, Lymphdrainage), Ernährungsberatung und -therapie, psychologische Betreuung (Psychotherapie, Entspannungstherapie), Sozialberatung (berufliche Wiedereingliederung, Behördenkontakte)

Welche Leistungen der ambulanten Reha im individuellen Fall zum Einsatz kommen, hängt vom Krankheitsbild, vom Rehabilitationsziel sowie von der körperlichen und psychischen Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten ab. Nicht jede Therapie ist für jede Erkrankung erforderlich, vielmehr werden die einzelnen Maßnahmen gezielt aufeinander abgestimmt. Die Zusammenstellung der Therapien erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten und wird im Verlauf der Rehabilitation regelmäßig überprüft und angepasst. Durch die enge Abstimmung der einzelnen Therapieeinheiten entsteht ein ganzheitlicher Rehabilitationsansatz, der sowohl körperliche als auch psychische Aspekte berücksichtigt.

Ihr Kontakt zu uns

Patientinnen und Patienten, die Rehabilitationsmaßnahmen benötigen und dabei weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben möchten, sind in der ambulanten Reha der Niederrhein Klinik sowie der Mauritius Therapieklinik in den besten Händen. An beiden Standorten können Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige auf eine wohnortnahe, umfassende körperliche und psychische Versorgung vertrauen, bei der das Wohl der Betroffenen im Mittelpunkt steht. 

Niederrhein Klinik

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 7.30 bis 19 Uhr

Freitag
von 7.30 bis 16 Uhr

Sie erreichen uns unter
02161 979 209
physio@niederrhein-klinik.de

Mauritius Therapieklinik

Montag bis Freitag
von 8 bis 17 Uhr

Strümper Straße 111
40670 Meerbusch

02159 679 5018
anr-mtk@ak-neuss.de

Welche Voraussetzungen müssen für eine ambulante Reha erfüllt sein?

Damit eine ambulante Rehabilitation durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl den medizinischen und persönlichen Gesundheitszustand als auch versicherungsrechtliche und organisatorische Aspekte. Entscheidend ist immer eine individuelle ärztliche Einschätzung sowie die Prüfung durch den zuständigen Kostenträger, etwa die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.

Medizinische und persönliche Voraussetzungen:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Reha ist ärztlich begründet, etwa um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, Funktionen wiederherzustellen oder die Erwerbsfähigkeit zu sichern.
  • Der körperliche und psychische Gesundheitszustand sowie die Belastbarkeit sind ausreichend stabil, sodass keine dauerhafte pflegerische oder medizinische Überwachung erforderlich ist.
  • Die Patientinnen und Patienten sind in der Lage, sich selbstständig oder mit Unterstützung von Angehörigen im Alltag zu versorgen.
  • Eine ausreichende Mobilität ist gegeben, um die tägliche An- und Abreise zur ambulanten Rehaklinik zu bewältigen.
  • Ärztinnen und Ärzte sehen Heilungschancen und bewerten eine ambulante Reha als sinnvoller als ausschließlich stationäre Einzelbehandlungen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

  • Für die Bewilligung einer ambulanten Reha ist ein zuständiger Kostenträger erforderlich. Je nach persönlicher Situation übernehmen entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung die Kosten.
  • Die Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. In diesem Zusammenhang müssen häufig bestimmte Wartezeiten erfüllt sein, etwa Pflichtbeiträge innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Bei der Rentenversicherung wird zudem geprüft, ob der erforderliche zeitliche Abstand zur letzten Rehabilitationsmaßnahme eingehalten wurde, sofern kein dringender medizinischer Bedarf vorliegt.
  • Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten Reha in Fällen, in denen keine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, die Rehabilitationsmaßnahme jedoch aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Organisatorische Voraussetzungen:

  • Die ambulante Rehaklinik befindet sich idealerweise wohnortnah, sodass eine tägliche Anfahrt möglich ist.
  • Der Antrag auf ambulante Reha wird gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten gestellt und medizinisch begründet.
  • Die Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation sind erfüllt und es bestehen keine Ausschlussgründe.
Eine Therapeutin berät eine Frau über die Zulassungsvoraussetzungen einer ambulanten Reha.

Besteht Unsicherheit darüber, ob eine ambulante oder stationäre Reha geeigneter ist, unterstützen Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei der Einschätzung. Nach einer Operation oder einem Unfall kann eine ambulante Rehabilitation auch im Anschluss an einen stationären Aufenthalt erfolgen.

Kliniken und Krankenhäuser der St. Augustinus Gruppe mit dem Spezialgebiet ambulante Reha

Wir beantworten Ihre Fragen zum Spezialgebiet der ambulanten Reha

FAQ

Kann ich eine ambulante Reha beantragen?

Ja, eine ambulante Reha können Sie grundsätzlich beantragen. Der Antrag erfolgt in mehreren Schritten und wird in der Regel gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt vorbereitet. Der Ablauf entspricht dem einer stationären Reha, wobei im Antrag die ambulante Rehabilitation als gewünschte Form angegeben wird. Der Weg zur ambulanten Reha gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  • Ärztliche Beratung: Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt. Diese prüfen, ob eine ambulante Reha medizinisch sinnvoll ist, alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine positive Rehabilitationsprognose besteht.
  • Antragsunterlagen erhalten: Die erforderlichen Formulare erhalten Sie in der Arztpraxis oder direkt beim zuständigen Kostenträger, etwa bei Ihrer Krankenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung.
  • Antrag ausfüllen: Der Antrag auf ambulante Reha wird gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllt. Dabei geben Sie an, dass Sie eine ambulante Reha bevorzugen.
  • Antrag einreichen und prüfen lassen: Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht. Dieser prüft die Unterlagen und entscheidet über die Genehmigung der ambulanten Rehabilitation. Nach der Bewilligung können Sie die ambulante Reha planen und beginnen.

Wird man zur ambulanten Reha abgeholt?

Ob Patientinnen und Patienten zur ambulanten Reha abgeholt werden, hängt vom jeweiligen Kostenträger und der gewählten ambulanten Rehaklinik ab. In einzelnen Fällen haben Krankenversicherungen mit bestimmten Einrichtungen Vereinbarungen über einen Bring- und Abholservice im Rahmen der ambulanten Rehabilitation getroffen. Ein solcher Fahrdienst ist jedoch nicht grundsätzlich vorgesehen.

In der Regel erfolgt die An- und Abreise zur ambulanten Reha selbstständig. Voraussetzung für die Teilnahme ist daher meist eine ausreichende Mobilität, um den Weg zur Einrichtung bewältigen zu können. Abhängig von der Entfernung und den Regelungen des Kostenträgers können die Kosten der ambulanten Reha zumindest teilweise durch eine Fahrtkostenerstattung übernommen werden. Ob und in welchem Umfang Fahrtkosten erstattet werden, können Sie vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme mit der zuständigen Krankenversicherung oder Rentenversicherung klären.

Wer übernimmt die Kosten der ambulanten Reha?

Die Kosten der ambulanten Reha werden von dem jeweils zuständigen Kostenträger übernommen, sofern die Rehabilitationsmaßnahme ärztlich verordnet und genehmigt wurde. Zuständig ist – wie auch bei einer stationären Rehabilitation – entweder die Rentenversicherung, Ihre Krankenversicherung oder Ihre Unfallversicherung:

  • Deutsche Rentenversicherung: Wenn Sie im Berufsleben stehen und eine ambulante Rehabilitation benötigen, ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Ziel der Reha ist in diesem Fall, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Krankenversicherung: Befinden Sie sich bereits im Ruhestand oder sind nicht erwerbstätig, übernimmt meist die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten der ambulanten Reha. Der Fokus liegt hier auf der Förderung der Selbstständigkeit und der Bewältigung des Alltags.
  • Unfallversicherung: Nach einem Arbeits- oder Berufsunfall tragen in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder eine private Unfallversicherung die Kosten für ambulante Rehamaßnahmen.

Auch wenn der jeweilige Kostenträger die Kosten der ambulanten Rehabilitation übernimmt, können für Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr Zuzahlungen anfallen. Was eine ambulante Reha abschließend kostet, hängt dabei von den gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Situation ab und kann beim zuständigen Kostenträger erfragt werden.

Kann man auf eine ambulante Reha bestehen?

Sie können nicht grundsätzlich auf eine ambulante Reha bestehen. Ob eine ambulante Rehabilitation infrage kommt, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die im Rahmen der ärztlichen Einschätzung geprüft werden. Dazu zählen unter anderem die medizinische Notwendigkeit der Reha sowie eine positive Rehabilitationsprognose.

Darüber hinaus werden persönliche Faktoren berücksichtigt, etwa die Selbstständigkeit im Alltag, die körperliche und psychische Belastbarkeit sowie die Möglichkeit, eine ambulante Rehaklinik regelmäßig zu erreichen. Auch der zuständige Kostenträger prüft, ob die ambulante Reha gegenüber einer stationären Rehabilitation oder anderen Behandlungsformen geeignet ist.

Ein genereller Anspruch auf eine ambulante Reha besteht daher nicht. Die Entscheidung erfolgt immer individuell auf Grundlage der medizinischen Beurteilung und der geltenden versicherungsrechtlichen Vorgaben. Der Wunsch nach einer ambulanten Rehabilitation kann jedoch im Antrag angegeben und bei entsprechender Eignung berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen brauche ich für die ambulante Reha?

Welche Dokumente für die ambulante Reha erforderlich sind, hängt unter anderem vom zuständigen Kostenträger ab. In der Regel lassen sich die benötigten Unterlagen in drei Bereiche einteilen:

Formulare für den Antrag:

  • persönliches Antragsformular bei der Rentenversicherung (G0100) 
  • ergänzende Angaben zu den eigenen Beschwerden und deren Auswirkungen auf den Alltag (G0110)
  • ärztlicher Befundbericht (S0051/G0110), der von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt wird und Informationen zur Krankheitsgeschichte, zur medizinischen Notwendigkeit der Reha und zu den Rehabilitationszielen enthält

Medizinische Unterlagen, die den aktuellen Gesundheitszustand dokumentieren:

  • aktuelle Arztbriefe und Entlassungsberichte, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
  • relevante Befunde, zum Beispiel Röntgenaufnahmen, EKGs oder Laborergebnisse
  • ein aktueller Medikationsplan
  • Allergiepass und Impfpass, sofern vorhanden
  • ein Schwerbehindertenausweis, falls ausgestellt
  • Nachweise über genutzte Hilfsmittel, etwa Gehhilfen oder Orthesen

Persönliche Unterlagen und Gegenstände:

  • die Versichertenkarte der Krankenversicherung
  • ein Personalausweis
  • bequeme Kleidung und Sportschuhe mit rutschfester Sohle
  • Handtücher und Badeschuhe, falls entsprechende Therapieangebote vorgesehen sind
  • persönliche Medikamente für die ersten Tage

Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, klären Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der zuständige Kostenträger im Rahmen der Antragstellung. Eine frühzeitige Zusammenstellung erleichtert Ihnen den Start der Rehabilitationsmaßnahme.

Vertrauen Sie unseren Experten aus dem Spezialgebiet der ambulanten Reha