Christina Deselaers, Managerin Corporate Social Responsibility
St. Augustinus Gruppe
Wenn Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen geben, bewirkt das etwas in der Gesellschaft. Die St. Augustinus Gruppe kann damit zusätzliche gesundheitsfördernde Angebote für Patienten, Klienten und Bewohner machen, die sonst nicht realisiert werden könnten.
Wofür werden Geldauflagen eingesetzt?
In den Netzwerken der Behindertenhilfe bieten wir neue Kurse an, z. B. progressive Muskelentspannung, oder wir optimieren die Barrierefreiheit. Das Alexius/Josef Krankenhaus kann beim Therapieangebot neue, heilsame Wege gehen, wie mit der tiergestützten Traumatherapie mit Pferden. Die St. Augustinus Gruppe sichert langfristig die zugewandte und persönliche Begleitung von Geflüchteten bei ihrem Start in den Pflegeberuf.
Unsere Netzwerke sind lebendige Beratungs- und Begegnungszentren für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Die beliebten Treffpunkte erfüllen einen wichtigen integrativen Auftrag. Hier kann man sich treffen und im Café klönen. Auch findet man Experten für die unterschiedlichen Fragen zum Leben in der Gemeinschaft – vom Kochen über das Internet bis zur Partnerschaft.
Viele Angebote sind kostenfrei und sämtliche Einnahmen fließen zurück in die gemeinnützige Netzwerkarbeit. Jeder Standort braucht pro Jahr etwa 80 000 Euro. Spenden und Geldauflagen werden darum dringend benötigt.
Die St. Augustinus Gruppe führt ein zentrales Geldauflagenkonto für ihre Einrichtungen:
St. Augustinus-Kliniken gGmbH
IBAN DE71 3055 0000 0093 5256 81
Sparkasse Neuss
Materialen wie Zahlungsträger mit dem Aufdruck „keine Spende“, Aufkleber mit Adresse und Kontonummer oder aktuelle Projektinformationen stellen wir Gerichten und Staatsanwaltschaften gerne zur Verfügung. Werktags sind wir für Sie zu erreichen: richten Sie Ihre E-Mail gerne an geldauflagen@ak-neuss.de oder rufen Sie uns unter der Nummer 02131 529 79918 an.
Zahlungspflichtige geben bei der Überweisung bitte immer das Aktenzeichen an, damit wir die Zahlung zuordnen können. Rückfragen zu Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen können wir leider nicht beantworten, dies kann nur die zuständige Behörde.
St. Augustinus Gruppe