Verordnung der Geriatrischen Rehabilitation
Anschlussrehabilitation (AHB):
Diese erfolgt in der Regel unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und wird vom behandelnden Arzt im Krankenhaus verordnet..
Medizinische Rehabilitation (Muster 61):
Die Geriatrische Rehabilitation ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Heilverfahren. Die Verordnung kann durch den Hausarzt oder einen Facharzt über das Muster 61 erfolgen.